Betreutes Wohnen in Familien

Unter Betreutem Wohnen in Familien (BWF) versteht man die Integration von Menschen mit Behinderung (seelische, körperliche oder geistige Behinderung) in Fremd- oder Gastfamilien, im Rahmen der Eingliederungshilfe nach Maßgabe des SGB IX. Der betroffene Mensch lebt bei einer Gastfamilie und wird im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung im Alltag begleitet.

Normalität als Chance

so soll dem erkrankten Menschen die Möglichkeit gegeben werden, integriert in einen Familienalltag, die notwendige Unterstützung und Hilfestellung zu erhalten, die individuell auf seine Bedürfnisse und auf die Möglichkeiten der Familie zugeschnitten ist.

Die Betreuungsleistung der Gastfamilie deckt einen Teil des Betreuungsbedarfs der betroffenen Menschen ab und umfasst somit Hilfen bei der individuellen Basisversorgung, der alltäglichen Lebensführung, der Gestaltung persönlicher Beziehungen, der Freizeitgestaltung, der Tagesstrukturierung, der Kommunikation und der Bewältigung von Problemen im Rahmen des Familienlebens und zum Teil darüber hinaus. Die Leistungserbringung ist in den natürlichen Tagesablauf der Gastfamilie integriert. Die Familie erhält hierfür neben den Aufwendungen für Kost und Logis ein Betreuungsgeld (siehe Unterpunkt Aufnahmeverfahren/ Finanzierung).

Der andere Teil der Betreuungsleistung wird durch die kontinuierliche, fachliche Begleitung der Familie und des Betroffenen durch das Fachteam abgedeckt.

Fachliche Begleitung:

Im Hinblick auf fachliche Standards vereint das BWF zwei soziale Grundprinzipien:

  • Die Gemeindeintegration, die durch die Aufnahme in eine Gastfamilie gegeben ist
  • Die personenzentrierte Betreuung entsprechend dem individuellen Hilfebedarf, die von der Gastfamilie und dem Fachteam im Rahmen des BWF geleistet wird.

Aufnahmeverfahren

Die Auswahl und fachliche Begleitung der Gastfamilie und des/r Betroffenen erfolgt durch unser multiprofessionelles Fachteam.

Das Fachteam entscheidet u.a. über die Eignung einer Gastfamilie und die fachgerechte Zuordnung von Betroffenen zu einer Gastfamilie. Es berät und begleitet die Gastfamilie sowie den/die Betroffene/-n im Zusammenleben.

Unsere Mitarbeiter/-innen des Fachdienstes besuchen die Menschen in der Regel zu Hause, wobei sich die Zahl und Dauer der Hausbesuche nach dem jeweiligen Hilfebedarf richtet, welcher vor Beginn der Maßnahme ermittelt wird.

Finanzierung

Das Betreute Wohnen in Familien ist eine Sozialhilfeleistung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach Maßgabe des SGB IX. Sofern die gesetzliche Vermögens- und Einkommensfreigrenze nicht überschritten wird, können die Kosten für die Maßnahme Betreutes Wohnen in Familien vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen werden.

Die Antragsstellung zur Kostenübernahme erfolgt im Rahmen des Gesamtplanverfahrens. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Hilfe/Übernahme der Betreuungskosten
  • Sozialbericht
  • Ärztlicher Bericht

 

Interessieren Sie sich für das Betreute Wohnen in Familien oder kennen Sie jemanden, der von unserem Angebot profitieren würde? Dann rufen Sie gerne an, um ein persönliches Informationsgespräch zu vereinbaren.

Ihre Ansprechpartnerin:

Julia Menini, Fachdienstleitung
(Casemanagerin, Psychotherapeutin HP)
Telefon: 09286/96231

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